Kann sein. Denn die “taz” hat ihren Prozess gegen einen der bekanntesten Abmahner Deutschlands, Freiherr von Gravenreuth, erstmal gewonnen.
Eigentlich ist es ja schon verwunderlich, dass man bei einem allseits anerkannten Verfahren wie dem Double-Opt-In überhaupt mit einer Abmahnung durchkommt. Anschließend noch die Pfändung der “taz”-Domain durchzukriegen, ist schon krass. Als wenn es bei der “taz” […]
