Wird aus der “Double-Opt-In”-Abmahnung ein “Single will be locked up”?

13.09.2007 14:47 Uhr | Kommentare: 0 | Kommentar hinterlassen
Einsortiert in Internet, Gesellschaft

Kann sein. Denn die “taz” hat ihren Prozess gegen einen der bekanntesten Abmahner Deutschlands, Freiherr von Gravenreuth, erstmal gewonnen.

Hinter GitternEigentlich ist es ja schon verwunderlich, dass man bei einem allseits anerkannten Verfahren wie dem Double-Opt-In überhaupt mit einer Abmahnung durchkommt. Anschließend noch die Pfändung der “taz”-Domain durchzukriegen, ist schon krass. Als wenn es bei der “taz” nichts Anderes im Wert von 663,71 Euro zu pfänden gebe. Den Höhepunkt der Auseinandersetzung ergab dann wohl die geplante Versteigerung der gepfändeten “taz”-Domain.

Das wurde der “taz” dann aber doch zu bunt und sie verklagte darauf hin Freiherr von Gravenreuth. Glaubt man der “taz”, dann benutzte der Freiherr im Prozess Aussagen wie “Chaos in seinem Büro” und “mangelnde Rechtskenntnis”. Aber das half wohl nichts, denn er wurde vom Berliner Amtsgericht zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Laut “taz” mit der ausdrücklichen Begründung, dass “die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse”.

 

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