Eine wirkliche Überraschung ist das Outing vom Law Blog nicht: LawBlog ist eingetragene Marke. Dieses Outing kommt nur 6 Tage, nach dem der Law Blog selbst Post wegen der Verwendung des Begriffes Vakona bekam. Und plötzlich wird aus dem Gejagten selbst ein Jäger:
… Tja, da sitze ich also und fühle mich wie - Papa Klum. Oder Renate Holst. Das law blog ist fast drei Jahre alt. Es hat auch einige Leser, denen der Titel was sagt. Wie der Name Heidi Klum ist “law blog” als Marke eingetragen …
Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst …
Er sagt mir, dass er den Zusatz im Titel - entgegen meiner Annahme - schon anderthalb Jahre benutzt. Also lange vor der Markenanmeldung für “law blog” …
Was zeitlich vor der Anmeldung liegt, wird “lizenziert” …
Der Ernstfall ist also verschoben. Ich bedauere das nicht …
So kann es gehen. Vielleicht wäre ohne die Geschichten vom ShopBlogger und WerbeBlogger diese Tatsache weiterhin nicht bekannt. Oder wurde jetzt die Gefahr zu groß von anderen geoutet zu werden? Denn so viel versteht auch der Nichtjurist wie ich: Der LawBlogger muß früher oder später etwas zum Erhalt seiner Marke tun - und somit auch Abmahnungen verteilen. Tut er es nicht - verfällt sein Anspruch.
Wo soll es enden?
Das ist die entscheidende Frage. Welche Begriffe können geschützt werden und wie dürfen diese dann noch verwendet werden? Und hier geht es nicht um Blogs - hier geht es um das ganze Internet.
Und weil es so wichtig ist - braucht man ab jetzt Zeit. Viel Zeit und viel Ruhe. Denn es gilt einige längere Artikel zu diesem Thema zu lesen. Meine Empfehlung ist mit Roberts Meinung zu beginnen, um dann bei Blogging Tom weiter zu lesen. Auf alle Fälle sollte man im Anschluß daran Silke Schümann lesen, wobei man bei ihr auch unbedingt die Verwandten Links nicht übersehen sollte. Zum Abschluß der Runde empfehle ich dann die vorläufige Zusammenfassung bei Basic Thinking.
Das gerade das Markenrecht immer wieder Gegenstand diverser Rechtsstreitigkeiten im Internet war, zeigen diverse Fälle aus der Vergangenheit: Der Spiegel wollte sogar mal www schützen lassen (s.a. Heise News vom 05.12.2000). Weitere Fälle aus der Vergangenheit - u.a. auch die Entscheidung zum Namen Günther Jauch - lassen sich schnell finden. Aber auch ganz aktuelle Fälle zeigen, daß es eine unendliche Geschichte zu sein scheint. Ebenfalls interessant daran ist, daß die Gerichte nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein scheinen, und Metatags immer noch eine entscheidende Bedeutung beimessen.
Ich stehe ganz auf der Seite von Robert und Silke: Egal ob man es als generische oder allgemeine Begriffe bezeichnet - es darf nicht jeder Wortfetzen oder jeder Begriff plötzlich zum Eigentum von wem auch immer werden. Gerade Silke mit ihren Anagrammen zur WM 2006 zeigt uns auf, wo es enden könnte. Und machen wir uns nichts vor - zwei Jahre später hätten wir das Problem bei den Anagrammen wieder - sie würden dann als vermeintliche oder bewußte Verschreiber angeprangert werden (dürfen).

am 10.01.2006 um 23:35 Uhr:
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