Nein es ist nicht -
Lord Voldemort! Denn sein Name darf genannt werden. Noch - zumindestens. Das sich das aber vielleicht bald ändern könnte, zeigen zwei reale Geschichten aus dem deutschen Internetalltag: “Das Sozialgericht Bremen gegen den Shopblogger” und “Heidi Klum gegen den Werbeblogger“.
Zur Verhandlung kommt der Fall: Sozialgericht Bremen gegen Shopblogger
Das Wort hat die Anklage:
Sehr geehrter Herr Harste,
Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header “Sozialgericht Brmen” auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverletzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen “Sozialgericht Bremen” eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgericht Bremen handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen Sozialgericht Bremen auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten.
Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.
Regiesseur: Halt, Stop, Schnitt - so geht das nicht! Das ist doch nicht echt!
Doch - leider:
Der ShopBlogger hat tatsächlich diese Behördenpost bekommen. Also mir persönlich gefällt ja die Aussage: “… Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen …“. LOL - da ist ja jemand beim Sozialgericht Bremen ein richtiger Internetexperte! Der weiß wie das geht und läuft: Damit mir das nicht passiert, baue ich gerade an einer Lösung, bei der meine Seiten von unten nach oben aufgebaut werden. Und der böse Shopblogger hat das mit dem Titel bestimmt absichtlich gemacht - extra lange nur den Titel angezeigt!
Der auslösende Artikel des Shopbloggers war übrigens vom 27. Mai 2005. Die sind ja richtig schnell - bei diesem Bremer Sozialgericht!
Was Du in dem Zusammenhang unbedingt lesen solltest:
(Aber wiederkommen - schließlich haben wir noch einen zweiten Fall!)
+ natürlich den Shopblogger selbst
+ Robert stellt auf BasicThinking einige Hochrechnuungen an
+ Gerald vergibt den Anti-SEO-Award an das Sozialgericht Bremen
+ die rechtliche Seite des Falles beleuchtet der Vertretbar Weblawg
Zur Verhandlung kommt der 2. Fall: Heidi Klum gegen den Werbeblogger
Lassen wir auch in diesem Fall zuerst die Anklagevertretung zu Wort kommen:
Guten Tag,
da der Name Heidi Klum gesetzlich geschützt ist (R) und TM, bitte ich Sie den Namen aus Ihrer URL zu entfernen und die Werbung mit dem Namen Heidi Klum einzustellen. Als Termin hiefür habe ich mir den 2. Januar 2006 notiert.
Ich bitte um Ihr Verständnis.mfg
Günther Klum
Sag doch mal - ist doch nett, ne?! Diese zauberhafte Formulierung: “… als Termin habe ich mir notiert …“. Ist er nicht niedlich?! Oder braucht er etwa Hilfe (wie Robert vermutet), weil es ihm nicht gut geht?
Auch in diesem fall waren die Anklagevertreter sehr schnell: Das bemängelte Posting stammt vom 30.11.2004! Der Werbeblogger vermeldetet für den obigen Posteingang mit der Bemängelung den 26.12.2005! Erreichte die Kunde von dem bösen Eintrag die Familie Klum erst per Postkutsche/Schiff/Postkutsche? Na ja - und dann der Rückweg mit den gleichen Transportmitteln - da könnte man schon rund ein Jahr rechnen. Das er jedenfalls nicht ganz auf der Höhe der Zeit ist, stellen Einige fest. Hier mal eine der schönsten Feststellungen:
Mal ehrlich, würde sich ein normaler Sterblicher per Schnellschuss mit Globalplayern - wie DaimlerChrysler, Deutsche Bank oder der Allianz - anlegen? Ich glaube kaum. Anders denkt Günther Klum, Vater und Manager von Supermodel ™Heidi Klum®:
Am 30. November 2004 veröffentlichte die Marketing-Abteilung der Blogger Inc. Deutschland einen Artikel über Heidis Eintritt in die McDonalds-Marketing-Maschinerie. Rund ein Jahr später, nämlich am 26. Dezember 2005 erhält der verantwortliche Kollege der Marketing-Abteilung eine E-Mail von Günther Klum mit der präzisen Forderung, den rechtlich geschützten Namen ™Heidi Klum® aus diesem bewussten Artikel zu entfernen. Wie in jedem Großkonzern üblich laufen nun auch bei Blogger Inc. Deutschland Sofortmassnahmen an. Die Meldung über das Eintreffen dieses VIP-Mails verbreitet sich unter den Kollegen wie ein unkontrolliertes Lauffeuer.
…
Der Leser soll an dieser Stelle vielleicht über Blogger Inc. Deutschland informiert werden, um einschätzen zu können, auf was sich Günther Klum da einlässt. Blogger Inc. Deutschland ist der 500.000 Mitglieder umfassende deutsche Bereich der Blogger Inc. INTL die ihrerseits aktuell ca. 24 Millionen Publikationen mit 1,8 Milliarden Verlinkungen unterhält.
Einfach zu gut um mehr zu zitieren - lies das Original bei PlusEins BlogSpot!
Der Fall zieht immer größere Kreise - aber vielleicht macht Papa Klum ja nur den Test für den wirklichen Ernstfall: Tochter Heidi hat bekanntlich die Auslosung der Gruppen zur Fußball-WM “begleitet”. Wenn man bei Technorati nach deutschen Beiträgen zu Heidi Klum sucht, gibts einen Hype im Dezember. Logisch - wegen der WM-Auslosung. Da ließe sich doch bestimmt auch die eine oder andere URL mit dem Namen “Heidi Klum” finden, oder?! Es wäre nicht das erste Mal, daß die Klum GmbH zurückschlägt: Bereits im Jahre 2002 waren sie aktiv - am Anfang und am Ende von 2002. Oder wartet der Herr Papa jetzt bis sich die Welle gelegt hat und dann - still und heimlich - werden alle Posting-URL’s überprüft und deren Verfasser zur Kasse gebeten?
Wie geht es weiter?
Momentan wartet die Welt gespannt auf eine Stellungnahme aus dem Hause Klum. Doch still ruht der See. Gerade dadurch wird wohl das Image von Heidi Klum mehr Schaden nehmen als der ganze Wirbel wert gewesen wäre. Tja - so ist das mit übereifrigen Papis! Ich hingegen warte sehnsüchtig auf Harald Schmidt - der wird bestimmt was dazu sagen. (Eine Suche nach Heidi Klum auf seiner Webseite ergab nur Papifreundliche URLs.) Ansonsten gibt es natürlich eine Unmenge Publikationen der Blogger INC Deutschland bei denen man weitere Informationen, Anregungen und Interessantes zu diesem Fall finden kann. Zum Abschluß daher nur eine kleine Auswahl:
+ der WerbeBlogger bekommt Post
+ WerbeBlogger informiert hier immer zum aktuellen Stand
+ Indiskretion Ehrensache beim Handelsblatt
+ Gerald analysiert auf seine ganz eigene schöne Art
+ Vertretbar WebLawg zum Fall Klum
Und noch mehr neue Fälle im Jahr 2006
Der LawBlog hat auch schon Post bekommen (via Indiskretion Ehrensache).
Muß ich jetzt auch zittern?
Mit Erschrecken sehe ich gerade, daß ich mit meinem Posting Blond am Freitag auf Platz 3 bei Google bin! Sch….!
Da ich jetzt nicht weiß, wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk oder Ralf M. (bewußt kein Links und nicht ausgeschrieben [Bloß nicht noch mehr Aufmerksamkeit/Schaden anrichten]) reagieren, bitte ich Euch mir schnell zu helfen:
Schreibt bitte, bitte, bitte was zu “Blond am Freitag” damit ich nach hinten rutsche!
Ist ja schon fast ‘ne Selbstanzeige!
Und sollte Ralf M. das Lesen: Schöne Grüße - ich bin begeisterter Zuschauer und freu’ mich, daß es bald weiter geht! [… und das ist ernst gemeint!]


am 04.01.2006 um 02:42 Uhr:
Nach dem Stern kommen die internationalen Blogger auch langsam zur Geschichte Heidi K. gegen Werbeblogger.de
Eigentlich wollte ich ja nur noch den Beobachter geben - aber das lohnt ein Update für “Zwei neue Fälle von: Du weißt schon wer! Der oder die dessen Namen nicht genannt werden dürfen …” und “Der Shopblogger im F…
am 04.01.2006 um 09:27 Uhr:
Respekt Thomas, da hast Du Dir ganz schoen Muehe gegeben.
Lt. Sascha Kremer’s Blogartikel http://weblawg.saschakremer.de/2005/12/30/12-bgb-und-das-sozialgericht-bremen/ spricht dann sicherlich auch nichts dagegen, das Sozialgericht Bremen und den Senat fuer Justiz und Verfassung zu fragen, wo deren Impressum auf der http://img340.imageshack.us/img340/9284/sozialgerichtbremen7ej.jpg ist. Und den zustaendigen Datenschutzbeauftragten vom Sozialamt Bremen zu befragen, wie mitten im schwebenden Verfahren Ladungsdaten mit vollen Namen ins Internet gelangen. Fragen kostet nichts und Bedenken gibt es keine, sagt Sascha Kremer.
Ist ja auch kein Problem, shopblogger’s Probleme herunterzuspielen, na klar. Endlich wurde in Sachen Heidi Klum und dem werbeblogger mal so nebenbei die EU-Marke “Heidi Klum” fuer “Werbung, Bueroarbeiten” (=Bloggen) vergessen, damit sich das alles von Sascha Kremer viel besser herunterspielen laesst.
Rob
am 04.01.2006 um 10:51 Uhr:
Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)
Scheinbar wird es nichts mit der erhofften Ruhe nach den Rechtstreitigkeiten, die sich am Horizont für den Shopblogger und den Werbeblogger abzeichnen (siehe auch “Turbulente Jahreswende”). Während die Tastaturen in der Blogosphäre weiter fleißig kla…
am 04.01.2006 um 10:51 Uhr:
achtung es eskaliert!
der shop— und der werbe—blogger stehen unter beschuss
und jetzt geht es rund in kleinbloggersdorf:
spreeblick | golem | wordpresser | lawblog | elfengleich | themenmixer | schockwellenreiter | basicthinking | lapidarium | büroblogge…
am 05.01.2006 um 19:24 Uhr:
HEIDI KLUM HEIDI KLUM HEIDI KLUM HEIDI KLUM
Patrick Breitenbach, one of the authors of the german blog Werbeblogger has received a cease & desist from someone who appears to be the father of a well known supermodel that orders him to remove from an old post her name (use…
am 06.01.2006 um 01:14 Uhr:
[…] Nach Heidi und dem Amtsgericht und … könnte doch mal jemand aus dem Kölner Raum diese Geschichte im Auge behalten. Mal sehen wer zuerst zurückschlägt: Der Nordländer oder sein Bruder aus dem Süden. Und wenn der Fall erledigt ist, kommen wir dann thematisch wieder zurück zum URL-Branding auf Webseiten und Blogs: Man sollte den Markenrechtlern, Vorständen und Rechtsabteilungen jetzt auch mal ein bißchen Zeit zum Googeln und Technoratiien geben … […]
am 06.01.2006 um 14:13 Uhr:
WerbeBlogger heute nachmittag auf “Radio Eins”
Wie ich gerade beim WerbeBlogger in seinem täglichen Update in der bekannten Sache gegen HK gelesen habe, wird er zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr ein Interview bei Radio Eins geben. Radio Eins gehört zum RBB - also zur ARD - und ist digita…
am 09.01.2006 um 14:48 Uhr:
[…] Der WerbeBlogger vs Heidi Klum GmbH und das Sozialgericht Bremen gegen den ShopBloggerWer die Fälle nicht kennt, kann hier eine kurze Einführung finden. Sowohl der ShopBlogger als auch der WerbeBlogger haben nur kurz über etwas berichtet, was ihnen erwähnenswert schien. Ihr Fehler dabei war nicht nur, daß die jeweilige Gegenseite ihren eigenen Namenszug in der URL entdeckte, sondern sie schienen auch zu hoch bei Google gelistet. Und so kam es zu den Vorwürfen wegen Namensanmaßung und unerlaubter Werbung. Die beiden hatten den Mut, mit den jeweiligen Anschuldigungen über ihre Blogs an die Öffentlichkeit zu gehen. Nach der Unterstützung durch die deutschen Blogger sind mittlerweile aus den kleinen Berichten der beiden weltumspannende Schlagzeilen geworden, bei denen die jeweiligen Kläger keine so gute Figur machen. Warum ist das so? Die gegen die beiden erhobenene Anschuldigungen sind in keinster Weise gerechtfertigt, da sie sich durch ihre jeweiligen Artikel keinen Vorteil verschaffen wollten. Wenn es anders wäre, würden sie nicht eine solche Unterstützung erfahren. Oder hilfst Du Spamern und Betrügern? […]
am 19.01.2006 um 21:28 Uhr:
Noch einer, dessen Name nicht genannt werden darf ist Tron.
Das hat wikipedia.de nun davon…
am 19.01.2006 um 21:31 Uhr:
[…] Belibt die Frage: Wem nutzt es? Sinn und Zweck des ganzen erschließen sich mir trotz eines erhellenden Artikels auf Spiegel Online nicht wirklich, zumal die Informationen ja über de.wikipedia.org weiterhin zugänglich sind und der Name von “du weißt schon wem” durch diese Aktion nun erst recht in die Öffentlichkeit gelangt. Ein Eigentor ala Heidi Klum also? […]
am 20.01.2006 um 05:03 Uhr:
[…] Der Grund: Wie auch in anderen Fällen geht es darum, daß ein Name nicht genannt werden darf oder soll. Also ein neuer Fall von Du weißt schon wer? Der oder die, deren Namen nicht genannt werden dürfen …? […]